Allgemeine Geschäftsbedingungen
Bavaria Königsmarsch
§ 1 Anwendung und Geltung
Der Bavaria Königsmarsch ist eine Idee von Michael Raab, wurde von ihm ins Leben gerufen und wird von ihm organisiert. Aktuelle Änderungen der AGBs werden im Internet unter www.koenigsmarsch.de bekannt gegeben. Sie sind in ihrer bei der Anmeldung jeweils gültigen Fassung Bestandteil des Vertrags zwischen teilnehmenden Auftraggeber und Organisator.
§ 2 Voraussetzungen
Den Auftrag zur Organisation der eigenen Wanderung können alle gesunden und gut trainierten Läufer, Nordic Walker und Wanderer – jeder trägt für sich die volle persönliche Verantwortung für seinen Gesundheitszustand – erteilen, die das 18. Lebensjahr vollendet bzw. Kinder und Jugendlich zusammen mit ihren Eltern und das Formular ordnungsgemäß ausgefüllt haben.
§ 3 Organisationsauftrag, Organisationsbeitrag und Leistungen
Die individuelle Beauftragung kann nur online auf der Website www.koenigsmarsch.de erfolgen. Dafür ist das entsprechende Formular komplett, ordnungs- und wahrheitsgemäß auszufüllen.
Mit Abschicken des Formulars (erfolgt durch Drücken des Buttons „Abschicken & zahlungspflichtig beauftragen!“) ist der kostenpflichtige Auftrag zur Organisation des Erlebnisses erteilt und die Buchung eventueller Zusatzleistungen für den Kunden verbindlich.
Das heißt, die Wanderung selbst ist ein individuelles, immaterielles und damit non-monetäres Erlebnis, also kein offizielles Event/keine Veranstaltung; dementsprechend ist jeder für sich und damit privat und eigenverantwortlich unterwegs.
Ein verbindlicher Vertrag kommt mit der Bestätigung des Organisationsauftrags in Form des Erscheinens der Nachricht „Merci vielmals – Du bist dabei!“ direkt nach dem Button „Abschicken & zahlungspflichtig beauftragen!“ zustande. Der Organisationsbeitrag beträgt
55,00 Euro bis 31.07.2024
60,00 Euro bis 30.09.2024
65,00 Euro bis 30.11.2024
70,00 Euro bis 31.01.2024
75,00 Euro bis 31.03.2025
80,00 Euro ab 01.04.2025
85,00 Euro ab 01.06.2025
90,00 Euro bei Nachmeldung vor Or bar, sofern es noch freie Plätze gibt.
Der genaue Leistungsumfang findet sich auf www.königsmarsch.de; die Leistungen von Partnern basieren auf freiwilliger Basis und sind nicht Teil des Leistungsumfangs.
Die Zahlung in voller Höhe sowie aller Gebühren und freiwillig gewählter Zusatzleistungen ist sofort fällig und muss spätestens innerhalb von 14 Tagen ab Beauftragung/Vertragsabschluss (in den 14 Tagen bis zum Start) - pro (E-Mail) Erinnerung bzw. Mahnung kommen pauschal jeweils 7,00 Euro an Aufwandsentschädigung hinzu - per SEPA-Überweisung kostenfrei auf folgendes Konto eingehen:
Michael Raab
IBAN DE36700202700042630217
BIC HYVEDEMMXXX
Betreff "BKM STA 2025" mit Vor- und Nachname des Teilnehmers
HypoVereinsbank UniCredit Bank AG, Filiale Grünwald
Nur bei vollständiger Entrichtung aller Beträge besteht seitens des Auftraggebers ein Recht auf den Start und das komplette Starterpaket. Bei nicht fristgerechter oder unvollständiger Entrichtung obliegt es dem Organisator von seinem Recht auf Widerruf und Rücktritt vom Vertrag Gebrauch zu machen. In diesem Fall wird ein pauschaler Aufwandsbeitrag in Höhe von 15,00 Euro erhoben.
Sollte einAuftraggeber einen Freistart (nur Start ohne Brotzeiten auf freiwilliger Basis und ohne rechtliche Verpflichtungen, also auch keinen Anspruch auf Durchführung, Auszahlung des Organisationsbeitrags oder sonstiger Art) erhalten haben, so muss er sich trotzdem rechtzeitig offiziell den Auftrag zur Organisation erteilen, damit er seinen Freistart wahrnehmen kann.
Der Start ist nicht an einen Dritten oder auf das nächste Jahr übertragbar. Ferner besteht zu keiner Zeit ein Anspruch auf Rückzahlung des Organisationsbeitrags, auch dann nicht, wenn der Auftraggeber seinen Start im Vorfeld storniert bzw. absagt. In diesem Fall besteht auch weder ein Anspruch auf das Starterpackage noch auf freiwillige Leistungen von Partnern. Gebuchte Brotzeiten werden bei Stornierung bis 14 Tage vor dem Start zurücküberwiesen. Jedoch kann und sollte sich der Auftraggeber auf eigene Kosten für ein Nichtantreten selbst versichern.
Im Rahmen der Beauftragung vor Ort erhält der Auftraggeber sein Starterpaket (Ausnahme Trachtenhemd). Ein Versand des Starterpakets bzw. des Trachtenhemds ist nicht möglich.
§ 4 Ausfall bzw. Ersatztermin, Unter- oder Abbruch
Bei Ausfall aufgrund höherer Gewalt, die kurzfristig eintritt (zum Beispiel Naturkatastrophen, Unwetter oder Unwetterwarnungen, Streiks etc.), hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Rückerstattung/anteilige Rückerstattung des Organisationsbeitrags noch auf das Starterpackage und freiwilligen Leistungen der Partner und auch nicht auf Ersatz sonstiger Schäden wie zum Beispiel Anreise- und Übernachtungskosten.
Bei Ausfall aufgrund höherer Gewalt, die im Vorfeld bereits mittel- oder langfristig eingetreten ist, hat der Auftraggeber Anspruch auf eine anteilige Rückerstattung des Organisationsbeitrags in Höhe von 30 Prozent, aber nicht auf das Starterpackage und freiwilligen Leistungen der Partner und auch nicht auf Ersatz sonstiger Schäden wie zum Beispiel Anreise- und Übernachtungskosten.
Bei Ausfall aufgrund sonstiger Gründe, die der Organisator nicht zu vertreten hat (zum Beispiel Krieg, Gefahr für Leib und Leben, staatlich oder lokal ausgerufene Notstände, Einschränkung der Reise- und Bewegungsfreiheit oder bei einem ausländischen Auftraggeber Reisewarnungen durch das jeweilige Auswärtige Amt, Versammlungsverbote etc.), ist dieser berechtigt, den Vertrag zu einem von ihm benannten Ersatztermin zu erfüllen. Dieser Ersatztermin kann innerhalb von zwei Jahren maximal dreimal verschoben werden. Demzufolge hat der Auftraggeber erst danach Anspruch auf Rückerstattung/anteilige Rückerstattung des Organisationsbeitrags und auch nicht auf Ersatz sonstiger Schäden wie zum Beispiel Anreise- und Übernachtungskosten.
Sollte der Start erfolgt sein und dann aufgrund höherer Gewalt (zum Beispiel schlechtes Wetter oder Unwetterwarnungen) oder sonstiger Gründe, die der Organisator nicht zu vertreten hat, unter- oder gar abgebrochen werden müssen, hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Rückerstattung/anteilige Rückerstattung des Organisationsbeitrags und Brotzeiten und auch nicht auf Ersatz sonstiger Schäden wie zum Beispiel Anreise- und Übernachtungskosten oder Transportkosten zurück zum Start bzw. Ziel.
§ 5 Pflichten und Ausschluss
Alle in der Ausschreibung und in ergänzenden Anweisungen enthaltenen Regeln, Hinweise und Vorgaben, insbesondere die Einhaltung des BNatschG und BayWaldG, begründen eine unmittelbare Vertragspflicht des Auftraggebers.
Ansprüche aller Art, die im Zusammenhang mit dem Vertrag oder den von Michael Raab erbrachten organisatorischen Leistungen stehen, hat der Auftraggeber nach Ende der Wanderung innerhalb eines Monats gegenüber Michael Raab schriftlich geltend zu machen. Organisatorische Maßnahmen gibt der Organisator dem Auftraggeber vor Beginn der Wanderung bekannt.
Den Anweisungen des Organisators ist unbedingt Folge zu leisten. Der Organisator kann einen Auftraggeber jederzeit von der Wanderung ausschließen und den Vertrag mit dem Auftraggeber kündigen, wenn dieser gegen Regeln, Hinweise, Sicherheitsmaßnahmen oder die Straßenverkehrsordnung im Rahmen der Wanderung verstößt, den ordnungsgemäßen Ablauf oder die Wanderung selbst nachhaltig stört, sich oder andere gefährdet, den Anweisungen der Organisation bzw. der Mitarbeiter nicht Folge leistet, sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung und Kündigung des Vertrags gerechtfertigt ist, wobei der Anspruch auf den Organisationsbeitragn in vollem Umfang erhalten bleibt. Rechtlich bindende Erklärungen gegenüber den Auftraggeber können nur von dem hierfür durch den Organisator befugten Personenkreis abgegeben werden.
§ 6 Datenerhebung und Verwertung, Bild- und Tonrechte
Bei einem Besuch dieser Website und bei jedem Abruf einer Datei sammelt der Webserver über diese Vorgänge Protokollinformationen, zum Beispiel Browsertyp, Datum und Uhrzeit des Abrufs, Länderkennungen. Diese Protokolldaten werden ausschließlich zu statistischen Zwecken und zum Verbessern der Dienste verwendet. Mehr Informationen über den Datenschutz finden sich im Impressum.
Mit der Beauftragung erklärt sich der Auftraggeber einverstanden, dass die im Formular genannten Daten erfasst, gespeichert und an Dritte weitergegeben sowie zur Veröffentlichung im Internet verwendet werden dürfen, dass er weitere Informationen zum Bavaria Königsmarsch und anderen Events, Dienstleistungen und Produkten zugeschickt bekommen darf.
Der Auftraggeber erklärt sich außerdem damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit seiner Wanderung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews in Rundfunk, Fernsehen, Printmedien, Büchern, fotomechanischen Vervielfältigungen (Filme, Videokassette etc.) verbreitet und veröffentlicht werden. Er tritt alle Rechte diesbezüglich an den Veranstalter ab und erklärt sich einverstanden, dass das Material auch zu Werbe- und Marketingzwecken vom Organisator, Partnern und Sponsoren uneingeschränkt, weltweit und zeitlich unbefristet genutzt werden darf. Insgesamt hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf jedwede Vergütung des Materials.
Stellt der Organisator dem Auftraggeber Bilder zur Verfügung, so kann er deren Verwendung jederzeit und ohne Angabe eines Grundes widerrufen. Jegliche, auch private Verwendung/Veröffentlichung, insbesondere auf Facebook, Instagram etc. muss zwingend immer folgenden Bildquellenhinweis/Fotocredit enthalten: © Bavaria Königsmarsch STA 2024, Quentin Krüger bzw. Michael Raab. Sollte dieser fehlen, kann der Organisator pro Bild eine Entschädigung verlangen. Eine kommerzielle Verwendung darf nur mit Erlaubnis des Organisators erfolgen.
Der Auftraggeber erklärt sich mit der Veröffentlichung seines Namens, Vornamens, Geburtsjahres und gegebenenfalls Vereins in allen veranstaltungsrelevanten Medien und in allen elektronischen Medien wie dem Internet einverstanden, siehe zum Beispiel Urkunden etc..
Mit der Angabe seiner Emailadresse erklärt sich der Auftraggeber einverstanden, dass Organisator, Partner oder Sponsoren diese für das Versenden von Informationen an ihn nutzen dürfen. Der Auftraggeber kann der Weitergabe und der Veröffentlichung seiner personenbezogenen Daten gegenüber dem Organisator nur schriftlich oder per E-Mail widersprechen.
§ 7 Öffentliche Äußerungen
Der Auftraggeber verpflichtet sich sowohl öffentlich als auch im privaten Rahmen sich nur positiv/wohlwollend über den Marsch, die Organisation und Partner zu äußern bzw. andernfalls von jeglicher Äußerung abzusehen.
§ 8 Haftung und Haftungsausschluss
Der Teilnehmer haftet für alle Schäden die dem Organisator, Grundstückseigentümern wie dem Freistaat Bayern oder Dritten im Zusammenhang mit seiner Teilnahme durch schuldhaftes Verhalten entstehen.
Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gegenüber dem Organisator, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit der Organisator, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.
Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gegenüber den Grundstückseigentümern und deren Vertretungen wie zum Beispiel die Bayerische Verwaltung der Staatlichen Schlösser, Gärten und Seen, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.
Auf der anderen Seite haftet der Auftraggeber uneingeschränkt für Schäden, die im Rahmen seiner Wanderung entstanden sind; dazu gehört auch das Wegwerfen von Müll.
Der Auftraggeber kennt und akzeptiert vollumfänglich die Bedingungen. Er erklärt ausdrücklich, dass er alle Regeln, Vorschriften und Bedingungen vollständig gelesen und verstanden hat, dass er mit der der Wanderung auf eigenes Risiko einverstanden und ausreichend gegen Unfälle (bei einem nicht deutschen Auftraggeber auch im Ausland) versichert ist. Ferner erklärt der Auftraggeber mit Beginn der Wanderung verbindlich, dass gegen seinen Start keine gesundheitlichen Bedenken bestehen und sein konditionelles Leistungsniveau den Anforderungen einer derartigen Ausdauerbelastung und Marsches über insgesamt fünfzig Kilometer entspricht.
Der Organisator übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken und Schäden des Auftraggebers im Zusammenhang mit seiner Wanderung. Es obliegt dem Auftraggeber, seinen Gesundheitszustand vorher fachärztlich überprüfen zu lassen. Er hat selbst für seine einwandfreie Ausrüstung zu sorgen und kennt die gesundheitlichen Risiken, die mit intensiver sportlicher Betätigung und einer derartigen Ultrawanderung über mehrere Stunden und die Nacht hindurch verbunden sein können, insbesondere bei unzureichender Vorbereitung.
Für Verletzungen, die durch andere oder außenstehende Dritte verursacht werden, haftet der Organisator nicht.
Der Organisator übernimmt keine Haftung für verloren gegangene oder beschädigte Wertgegenstände, Bekleidungsstücke und Ausrüstungsgegenstände. Der Organisator haftet nicht für Leistungsminderungen, die dadurch eintreten, dass der Auftraggeber aufgrund gesetzlicher Vorschriften und/oder behördlicher Anordnungen an seiner Wanderung ganz oder teilweise gehindert ist.
Bei Beauftragung Dritter durch den Auftraggeber oder den Organisator wie zum Beispiel Rettungsdienste, sind die dabei entstehenden Kosten durch den Auftraggeber selbst zu tragen bzw. hat der Organisator das Recht, eventuell entstandene Kosten vom Auftraggeber einzuziehen.
§ 9 Widerrufsrecht
Ein Widerrufsrecht für Verbraucher besteht hier nicht. Beim Bavaria Königsmarsch bietet der Organisator Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen an, zu deren Erbringung ein spezifischer Termin bzw. Zeitraum bzw. zu benennender Ersatztermin vorgesehen ist. Der Gesetzgeber hat für derartige Verträge ein - bei Fernabsatzverträgen ansonsten bestehendes - Widerrufsrecht ausdrücklich ausgeschlossen (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB).
§ 10 Verjährung
Ansprüche des Auftraggebers gegenüber dem Organisator, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren nach einem Jahr ab dem vertraglich vorgesehenen Ende der Wanderung.
§ 11 Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser AGBs ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Vertragsteile sind verpflichtet, anstelle der ganz oder teilweise unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung eine solche wirksame oder durchführbare Bestimmung zu treffen, die dem mit den ganz oder teilweise unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen erstrebten Ziel und Zweck in zulässiger Weise am nächsten kommt. Gerichtsstand ist Erfüllungsort und damit Starnberg.